A llgemeine Geschäftsbedingungen
Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“) von:

Online Agentur INTRESS
Franco Reiter, Marco Petzold
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Papstdorfer Str. 43
01277 Dresden
Tel.: 0351/2163294
E-Mail: info@intress-online.de

Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Kommissionsgeschäft
§ 3 Pflichten von INTRESS
§ 4 Pflichten des Kunden
§ 5 Provision und Aufwendungsersatz
§ 6 Delkredere
§ 7 Selbsteintrittsrecht
§ 8 Haftungsbeschränkungen und –freistellung
Schlussbestimmungen

Allgemeines

Herr Franco Reiter und Herr Marco Petzold (nachfolgend: INTRESS) sind als Kommissionäre tätig. INTRESS bietet Kunden an, alle möglichen Artikel für diese im eigenen Namen insbesondere auf dem Online-Marktplatz eBay oder auch andere Vertriebswege zu verkaufen. INTRESS ist nicht Betreiber dieser Plattformen, sondern nutzt diese lediglich als Vertriebskanal.

§ 1 Geltungsbereich

1. Die AGB gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und INTRESS. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

2. Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen werden - selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und INTRESS im Zusammenhang mit den Kommissionsverträgen getroffen werden, sind in den AGB und den Kommissionsverträgen schriftlich niedergelegt. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder der sonstigen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

Regelungen zum Kommissionsgeschäft

§ 2 Kommissionsgeschäft

1. Der Kunde beauftragt INTRESS zum kommissionsweisen Verkauf des Kommissionsgutes (Artikel) über den Online-Marktplatz eBay, Amazon, eGun oder anderen Vertriebskanälen. Die Vertragsparteien können die Übernahme weiterer Artikel im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags auch noch nachträglich unter Beachtung des Schriftformerfordernisses vereinbaren.

2. INTRESS erhält die Artikel nicht zum Eigentum. Die Artikel, die INTRESS vom Kunden erhält, verbleiben deswegen bis zu ihrer Übereignung an den Käufer im Eigentum des Kunden.

3. Der Kunde erklärt mit Abschluss des Vertrages, volljährig und voll geschäftsfähig zu sein.

4. Zudem garantiert der Kunde, dass die Artikel sein unbeschränktes Eigentum sind oder er anderweitig befugt ist, über die Artikel zu verfügen. Der Kunde versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit aller gemachten Angaben. Er erklärt, sämtliche für eine Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der Artikel mindern oder mindern könnten, wahrheitsgemäß bei Abschluss des Vertrages anzugeben.

5. INTRESS übernimmt bei Übergabe der Artikel durch den Kunden die Lagerung dieser bis zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Käufer oder zur Wiederabholung durch den Kunden. Die übergebenden Artikel werden getrennt von anderen Waren aufbewahrt und als Kommissionsgut kenntlich gemacht. Die Vorschrift des § 4 (5) dieser AGB bleibt unberührt. Überschreiten die Waren eine bestimmte Größe (z.B.: Möbel, KFZ) ist INTRESS nicht verpflichtet die Artikel zu lagern. Dann wird das Kommissionsgut bis zur Abholung/Versand bei dem Kunden aufbewahrt.

6. INTRESS wird die zum kommissionsweißen Verkauf übernommen Artikel ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Beschädigung durch Dritte versichern.

7. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Artikel, die sich im Besitz von INTRESS befinden, zu den regulären Öffnungszeiten von INTRESS selbst zu besichtigen oder durch beauftragte Dritte besichtigen zu lassen.

§ 3 Pflichten von INTRESS

1. INTRESS verpflichtet sich zum Verkauf der Artikel über den Online-Marktplatz eBay oder anderen Internetplattformen wie zum Beispiel amazon.de. INTRESS wird die Artikel nur dann außerhalb des Online-Marktplatzes eBay zum Verkauf anbieten, wenn eine Gewinnmaximierung erwartet werden kann; unberührt davon bleibt das Recht von INTRESS, die Artikel an Käufer zu veräußern, die sich direkt an ihn wenden (passives Marketing).

2. Für technische Störungen des Online Marktes eBay oder anderen Verkaufsstellen ist INTRESS nicht verantwortlich. INTRESS haftet daher auch nicht für Einbußen, die durch einen Ausfall der Internetportale entstehen.

3. INTRESS wird die betreffenden Artikel im eigenen Namen auf Rechnung des Kunden verkaufen. INTRESS wird die Vertragsprodukte ausschließlich per Vorauskasse an die jeweiligen Käufer liefern.

4. INTRESS wird die durch den Kunden bei Vertragsschluss festgelegten Verkaufsformate und Festpreise bzw. Mindestpreise beachten. INTRESS ist berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung des Kunden, das Verkaufsformat individuell zu wählen. Die Gebühren werden dafür entsprechend der Gebührenliste erhoben. INTRESS ist nicht berechtigt ohne Zustimmung Boni, Skonti oder sonstige Rabatte zu gewähren. Wird nicht näher bestimmt, im Rahmen welcher Verkaufsformate und zu welchen Fest- bzw. Mindestpreisen die Artikel zu verkaufen sind, ist INTRESS in seiner Entscheidung frei - d.h. INTRESS ist auch berechtigt, die Artikel im Rahmen einer Online-Auktion mit dem von eBay als Mindeststartpreis vorgesehenen Startpreis anzubieten und zu veräußern.

5. Die Nutzung der auf dem Online-Marktplatz eBay angebotenen Zusatzoptionen steht INTRESS grundsätzlich frei. Beschränkt der Kunde den Einsatz solcher Optionen, bleibt INTRESS zwar weiterhin zur Nutzung dieser befugt - ein Ersatz der dafür anfallenden Gebühren kommt jedoch über den vom Kunden bewilligten Umfang nicht in Betracht. Wünscht der Kunde allerdings eine Zusatzoption (z.B. zusätzliche Bilder, Festpreis-Option, Galeriebild etc.) werden diese bei Auftragsannahme angegeben. Die entsprechende Angebotsgebühr wird an INTRESS mit Rechnungsstellung fällig (siehe §5).

6. Die Beantwortung von Anfragen Dritter, Korrespondenz mit den Käufern sowie die Kaufabwicklung werden vollumfänglich von INTRESS übernommen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde unterstützt dabei nach besten Kräften - so etwa bei spezifischen Nachfragen zu Beschaffenheit, Ursprung, Herstellung, etc. der Artikel.

7. Bereits mit Vertragsschluss tritt INTRESS dem Kunden alle Forderungen in der Höhe des Rechnungsbetrags ab, die INTRESS aus den Ausführungsgeschäften gegen einen Dritten erwachsen; der Kunde nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist INTRESS im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Der Kunde kann die Einziehungsermächtigung jederzeit widerrufen.

8. INTRESS ist verpflichtet, dem Kunden einen Zugriff Dritter auf die Artikel, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung dieser unverzüglich mitzuteilen. Darüber hinaus hat INTRESS den Kunden im Fall eines Zugriffs Dritter bei allen entsprechenden Maßnahmen zur Freigabe der Artikel eigenen Kosten zu unterstützen.

§ 4 Pflichten des Kunden

1. Entsprechend den eBay-Grundsätzen dürfen die im Rahmen von sog. Online-Auktionen angebotenen Artikel nicht durch den Kunden beboten werden.

2. In entsprechender Anwendung des Kaufrechts steht der Kunde gegenüber INTRESS für alle Sachund Rechtsmängel mit der Maßgabe ein, dass die Verjährungsfirst erst mit der Ablieferung der Artikel an den Käufer beginnt.

3. Werden INTRESS die Artikel ausnahmsweise nicht zur Verwahrung übergeben und kommt es nach Vertragsschluss zu Änderungen an diesen (z.B. Beschädigungen, Zerstörungen oder Mängel), wird der Kunde dies gegenüber INTRESS unverzüglich schriftlich anzeigen.

4. Wird die Auslieferung der Artikel ausnahmsweise nicht durch INTRESS übernommen, verpflichtet sich der Kunde, INTRESS unverzüglich über die Auslieferung an den bzw. die Käufer zu informieren. Die notwendigen Unterlagen zur Abrechnung des Ausführungsgeschäfts stellt der Kunde INTRESS nach Lieferung des Artikels zur Verfügung.

5.1. Betrifft alle Auktionsangebote: Wurden Artikel nach erstmaligem Einstellen auf dem Online-Marktplatz eBay nicht erfolgreich verkauft, obliegt es dem Kunden, INTRESS zu einer zweiten kostenfreien Einstellung dieser anzuweisen. Weist er INTRESS nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Mitteilung über die Unverkäuflichkeit bei ihm dazu an, hat der Kunde die betreffenden Artikel binnen 30 Werktage nach Rechnungsstellung auf eigene Kosten bei INTRESS abzuholen, erfolgt dies nicht sendet INTRESS die Ware unfrei an den Kunden zurück oder entsorgt diese kostenpflichtig – die Gebühren dafür trägt der Kunde. Wird die Abholung auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, lagert INTRESS die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden; weitergehende Rechte bleiben unberührt. Eine jede weitere Einstellung bei eBay ist gleichzeitig mit einer erneuten Zahlung der Auftragsgebühr an INTRESS verbunden.

5.2. Betrifft alle Sofort-Kaufen Angebote: Wünscht der Kunde eine Stornierung des Verkaufes oder wird der Artikel wegen Unverkäuflichkeit wieder dem Kunden ausgehändigt, so hat dieser die betreffenden Artikel binnen 30 Werktage nach Rechnungsstellung auf eigene Kosten bei INTRESS abzuholen, erfolgt dies nicht sendet INTRESS die Ware unfrei an den Kunden zurück oder entsorgt diese kostenpflichtig – die Gebühren dafür trägt der Kunde. Wird die Abholung auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, lagert INTRESS die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden; weitergehende Rechte bleiben unberührt. Eine jede weitere Einstellung bei eBay ist gleichzeitig mit einer erneuten Zahlung der Auftragsgebühr an INTRESS verbunden.

6. Wurde beim Vertragsabschluss kein Mindestverkaufspreis (Preisvorstellung) vereinbart, hat der Kunde keine Ansprüche auf über dem eBay-Verkaufspreis liegendem Erlös.

§ 5 Provision und Aufwendungsersatz

1. INTRESS erhält vom Kunden eine Provision und Angebotsgebühr in Höhe von:

Standard-Angebotsgebühr je Artikel: 3,99 Euro je Artikel

ab 5,00 Euro bei Abholung des/der Artikel beim Kunden → einmalig je Auftrag und Abholort – Abhängig von Entfernung und Aufwand

Verkaufsprovision je Artikel:
29 % des eBay-Verkaufspreises je Artikel bei einem Erlös unter 1000,00 Euro
25 % des eBay-Verkaufspreises je Artikel bei einem Erlös ab 1000,00 Euro

Verkaufsgebühr:
Diese wird fällig beim erfolgreichen Verkauf
3 Euro
sowie
je 10-Euro Verkaufspreis: 1 Euro Angebotsgebühr zusätzlich zur Standard-Angebotsgebühr
Dies begründet sich aus anfallenden Provisionen auf den Verkaufspreis sowie den Versandkosten, die Angebotsgebühr sowie Beschränkungen von Versandkosten in bestimmten Ebay-Kategorien.

Lagergebühr bei großen Möbelstücken/Sperrgütern:
ab 5 Euro je nach Lageraufwand, geschätzter Dauer und Größe des zu lagernden Artikels

Versandkostenaufwand:
Diese Gebühr fällt nur an, wenn das Angebot mit kostenlosem Versand angeboten wird und der Artikel dadurch eine Preissteigerung bekommt. Diese wird bei erfolgreichem Verkauf mit den anderen Gebühren abgerechnet. Die o.g. Provision bezieht sich selbstverständlich nur auf den Erlös abzüglich des Versandkostenaufwandes.

2. INTRESS wird die jeweiligen Ausführungsgeschäfte gegenüber dem Kunden abrechnen und den Kaufpreis unter Abzug der Provision sowie der ersatzfähigen Aufwendungen an den Kunden weiterleiten – dies geschieht normalerweise innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsstellung zzgl. der Banklaufzeit. Wünscht der Kunde die Barzahlung des Betrages, muss er dies bei Auftragserstellung INTRESS mitteilen und nach Absprach persönlich in der Online Agentur abholen. Ein Versand des Geldes ist nicht möglich. Die Geldübergabe erfolgt nur an den Auftraggeber bzw. einem Familienmitglied des Kunden.

3. Wünscht der Kunde die Ware zurück, obwohl INTRESS noch Verkaufschance sieht, sind die erbrachten Leistungen in Höhe der Angebotsgebühr zzgl. 9,99 Euro Stornogebühr zu bezahlen. Zahlungsziel sind 7 Werktage nach Rechnungsstellung. Sofern INTRESS die Entscheidung über die Rückgabe trifft, fallen lediglich die 3,99 Euro Angebotsgebühr je Artikel an.

§ 6 Delkredere

Für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der Dritten, mit denen INTRESS Geschäfte für Rechnung des Kunden abschließt, steht INTRESS nicht ein.

§ 7 Selbsteintrittsrecht

INTRESS ist nicht befugt, zum kommissionsweisen Verkauf angenommene Artikel selbst als Käufer zu übernehmen.

§ 8 Haftungsbeschränkungen und –freistellung

1. Ergeben sich gegenüber INTRESS im Zusammenhang mit dem Verkauf der Artikel Haftungsansprüche Dritter, die ihre Ursachen in den Artikeln selbst haben (z.B. u.a. auch verletzte Schutzrechte), übernimmt INTRESS dafür keinerlei Haftung. Ansprüche Dritter werden ausschließlich dem Kunden auferlegt. Die Kosten einer Rechtsverteidigung trägt der Kunde.

2. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet INTRESS uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfenberuhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen. Darüber hinaus haftet INTRESS uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden.

3. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeitverursacht werden, haftet INTRESS, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Errechung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

4. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet INTRESS gegenüber Unternehmern nicht. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

5. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für delikische Ansprüche.

6. Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.

Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Geschäftssitz von INTRESS, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

2. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkaufsagenten. Der Verkaufsagent ist aber berechtigt Klage auch wahlweise an einem daneben bestehenden Gerichtsstand zu erheben.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr in einem solchen Fall, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen Bestimmungen des Vertrags soweit wie möglich entspricht.

Dresden, 01.09.2013
Wir sind für Sie da
Tel.: 0351-2163294
Email: info@intress-online.de
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr 9:30 - 12:00 & 13:00 - 15:00
Di, Do 9:30 - 12:00 & 13:00 - 18:00
Sicher verkaufen und sicher einkaufen

Intress ist professioneller Ebay Verkaufsagent. Wir verkaufen seit 19 Jahren erfolgreich für Privatkunden sowie Firmen. Wir sind zertifiziertes Mitglied und bieten Sicherheit für alle Käufer die bei uns einkaufen sowie Kunden die über uns verkaufen.
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